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FAQ zur Buchung von Schulungen

Welche Corona-Regeln gelten für Präsenzschulungen?

Prä­senz­schu­lun­gen wer­den zum Schutz aller Betei­lig­ten unter Beach­tung der 3G-Regel durch­ge­führt. Das bedeu­tet, dass alle Teil­neh­mer und Refe­ren­ten ent­we­der nach­weis­lich geimpft, gene­sen oder getes­tet sind.

  • Als „geimpft“ bzw. „gene­sen“ gilt, wer einen ent­spre­chen­den offi­zi­ell aner­kann­ten Nach­weis vor­le­gen kann.
  • Als „getes­tet“ gilt, wer … 
    • ent­we­der einen aktu­el­len nega­ti­ven PCR-Test vor­legt, der nicht älter als 48 Stun­den ist,
    • oder einen POC-Anti­­gen-Schnel­l­­test vor­legt, der von geschul­tem medi­zi­ni­schem Per­so­nal vor­ge­nom­men wur­de und nicht älter als 24 Stun­den ist.

Selbst­ver­ständ­lich gel­ten wäh­rend der Schu­lung die übli­chen AHA+L‑Regeln („Abstand hal­ten, Hygie­ne­re­geln beach­ten, All­tags­mas­ke tra­gen, regel­mä­ßig lüf­ten“). Die medi­zi­ni­sche Mas­ke darf am eige­nen Platz im Schu­lungs­raum abge­nom­men werden.

Wei­te­re Details fin­den Sie in unse­ren AGB.

Welche Rabatte gibt es bei der Buchung von Schulungen?

  • Bei gleich­zei­ti­ger Anmel­dung von zwei Teil­neh­mern aus einer Fir­ma für die­sel­be Schulung:
    10% Ermä­ßi­gung auf die Teil­nah­me­ge­bühr des zwei­ten Teilnehmers.
     
  • Bei gleich­zei­ti­ger Anmel­dung von drei oder mehr Teil­neh­mern aus einer Fir­ma für die­sel­be Schulung:
    10% Ermä­ßi­gung auf die Teil­nah­me­ge­bühr des zwei­ten Teil­neh­mers und 20% Ermä­ßi­gung auf die Teil­nah­me­ge­bühr des drit­ten sowie aller wei­te­ren Teilnehmer.

Vor­aus­set­zung für die Gewäh­rung des Rabat­tes ist die Teil­nah­me eines voll zah­len­den Teil­neh­mers aus der begüns­tig­ten Fir­ma. Von der Rab­att­re­ge­lung aus­ge­schlos­sen sind Prüfungsgebühren.

Um die Rabat­te in Anspruch neh­men zu kön­nen und meh­re­re Per­so­nen gleich­zei­tig zu einer Schu­lung anzu­mel­den, neh­men Sie bit­te Kon­takt mit Ste­pha­nie Kai­ser von der sepp.med Aka­de­mie auf. Sie wird Sie per­sön­lich beraten.

Wei­te­re Details fin­den Sie in unse­ren AGB.

Wann erhalte ich meine Rechnung?

Sie erhal­ten die Rech­nung nach der Durch­füh­rung der gebuch­ten Schu­lung. Die Teil­nah­me­ge­bühr wird in die­sem Fall mit Zugang der Rech­nung mit sofor­ti­gem Zah­lungs­ziel fällig.

Wei­te­re Details fin­den Sie in unse­ren AGB.

Kann ich einen Ersatzteilnehmer benennen, wenn ich selbst an einer Schulung nicht teilnehmen kann?

Ja, Sie kön­nen jeder­zeit schrift­lich (per Brief, Fax oder E‑Mail) ohne Stor­­nie­rungs- und Umbu­chungs­ge­büh­ren Ersatz­teil­neh­mer benennen.

Wei­te­re Details fin­den Sie in unse­ren AGB.

Kann ich eine gebuchte Schulung stornieren?

Ja, Sie kön­nen eine gebuch­te Schu­lung jeder­zeit schrift­lich (per Brief, Fax oder E‑Mail) stornieren.

Bit­te beach­ten Sie:

  • Stor­nie­run­gen bis zehn Werk­ta­ge vor Schu­lungs­be­ginn sind kostenfrei.
  • Bei Stor­nie­run­gen bis fünf Werk­ta­ge vor Schu­lungs­be­ginn fal­len 50% der Teil­nah­me­ge­büh­ren an.
  • Bei spä­te­ren Stor­nie­run­gen oder bei Nicht­er­schei­nen zur Schu­lung wird die vol­le Teil­nah­me­ge­bühr fällig.

Wei­te­re Details fin­den Sie in unse­ren AGB.

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