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Corporate Social Responsibility und Beschwerdemanagement

1 Corporate Social Responsibility

1.1 Allgemeine Grundsätze

Die­se Bestim­mun­gen sol­len Geschäfts­füh­rung wie Mit­ar­bei­ter und Geschäfts­part­ner glei­cher­ma­ßen zu einem Ver­hal­ten ver­pflich­ten, das geprägt ist von gegen­sei­ti­ger Ach­tung und Respekt. Sie sol­len hel­fen, das Bild des Unter­neh­mens, so wie es durch sei­ne Mit­ar­bei­ter reprä­sen­tiert wird, in der Öffent­lich­keit posi­tiv dar­zu­stel­len. Und sie stel­len eine all­ge­mei­ne Richt­li­nie für das Ver­hal­ten mit­ein­an­der und mit allen Geschäfts­part­nern dar.

Ins­be­son­de­re ver­pflich­ten wir uns zu:

Offen­heit
Wir gehen ehr­lich mit­ein­an­der um, hören ein­an­der zu und neh­men die Mei­nung des Ande­ren ernst.

Initia­ti­ve
Wir set­zen unse­re Ideen und Taten um und begeis­tern Ande­re für unse­re gemein­sa­me Sache.

Enga­ge­ment
Jeder/jede ist wich­tig und in der Lage, Ver­ant­wor­tung zu tragen.

Kun­den­ori­en­tie­rung
Wir wol­len, dass unse­re Kun­den von uns begeis­tert sind. Wir leben Part­ner­schaft und über­zeu­gen durch Inno­va­ti­on und Qualität.

Lern­be­reit­schaft
Jeder/jede soll den Wunsch ver­spü­ren, erst­klas­sig zu sein. Dazu tei­len wir unser Wis­sen und Kön­nen und sind stets bereit zu lernen.

Umwelt­schutz
Wir unter­stüt­zen den Schutz der Umwelt und set­zen uns dafür ein, die­se eine Welt auch für unse­re Nach­kom­men zu erhalten.

Zusam­men­ar­beit mit Partnern
Als Grund­la­ge für ver­trau­ens­vol­le und lang­fris­ti­ge Part­ner­schaf­ten erwar­tet die sepp.med gmbh von allen Lie­fe­ran­ten und Geschäfts­part­nern die Ach­tung und Ein­hal­tung der fol­gen­den Bestimmungen.

Cor­po­ra­te Social Respon­si­bi­li­ty hat für uns obers­te Prio­ri­tät und ist in der obers­ten Füh­rungs­ebe­ne ver­an­kert. Die Geschäfts­füh­rung steht ins­ge­samt für die Ein­hal­tung der uns selbst auf­er­leg­ten Regeln. Ins­be­son­de­re sind die The­men aber wie folgt aufgeteilt:

Maria Pres­ter:

  • sozia­le Nachhaltigkeit
  • Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken

Flo­ri­an Prester:

  • Compliance/Unternehmensethik

Bar­ba­ra Bilen:

  • öko­lo­gi­sche Nachhaltigkeit

In die­ser Richt­li­nie wird aus Grün­den der Les­bar­keit das gene­ri­sche Mas­ku­li­num ver­wen­det. Weib­li­che und ande­re Geschlech­ter­iden­ti­tä­ten wer­den dabei aus­drück­lich mitgemeint.

1.2 Allgemeine Verhaltensregeln

Als Unter­neh­men ver­pflich­ten wir uns zu einer ver­ant­wor­tungs­vol­len Geschäfts­füh­rung und stre­ben hohe ethi­sche Stan­dards an. Wir erken­nen an, dass unser Han­deln Aus­wir­kun­gen auf unse­re Mit­ar­bei­ter, Kun­den, Lie­fe­ran­ten, die Gemein­schaft und die Umwelt hat. Daher set­zen wir uns für fol­gen­de ethi­sche Grund­sät­ze und Wer­te ein:

  1. Inte­gri­tät und Trans­pa­renz: Wir han­deln ehr­lich, inte­ger und trans­pa­rent in all unse­ren Geschäfts­prak­ti­ken. Wir kom­mu­ni­zie­ren offen und ehr­lich mit unse­ren Stake­hol­dern und legen Rechen­schaft über unse­re Akti­vi­tä­ten ab.
  2. Ein­hal­tung von Geset­zen und Vor­schrif­ten: Wir hal­ten uns an alle gel­ten­den Geset­ze, Vor­schrif­ten und Stan­dards in den Län­dern, in denen wir tätig sind. Wir ergrei­fen Maß­nah­men, um sicher­zu­stel­len, dass unse­re Mit­ar­bei­ter die gel­ten­den Geset­ze und Vor­schrif­ten ken­nen und einhalten.
  3. Respekt für Men­schen­rech­te: Wir ach­ten und för­dern die Men­schen­rech­te in all unse­ren Geschäfts­tä­tig­kei­ten und ent­lang unse­rer Lie­fer­ket­te. Dis­kri­mi­nie­rung, Zwangs­ar­beit, Kin­der­ar­beit und ande­re Ver­let­zun­gen der Men­schen­rech­te wer­den von uns nicht toleriert.
  4. Stake­hol­der-Berück­sich­ti­gung: Wir neh­men die Inter­es­sen und Bedürf­nis­se unse­rer Mit­ar­bei­ter, Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Aktio­nä­re, der loka­len Gemein­schaf­ten und der Gesell­schaft ins­ge­samt ernst. Wir hören zu, bezie­hen sie in unse­re Ent­schei­dungs­pro­zes­se ein und suchen den Dia­log, um ihre Anlie­gen zu ver­ste­hen und zu berücksichtigen.
  5. Nach­hal­tig­keit und Umwelt­schutz: Wir sind uns unse­rer Ver­ant­wor­tung für die Umwelt bewusst und stre­ben nach nach­hal­ti­gen Geschäfts­prak­ti­ken. Wir bemü­hen uns, Res­sour­cen effi­zi­ent zu nut­zen, die Aus­wir­kun­gen unse­rer Akti­vi­tä­ten auf die Umwelt zu mini­mie­ren und den Kli­ma­wan­del aktiv zu bekämpfen.
  6. Ver­ant­wor­tungs­vol­le Geschäfts­prak­ti­ken: Wir leh­nen Kor­rup­ti­on, Bestechung und unlau­te­re Wett­be­werbs­prak­ti­ken ab. Wir för­dern fai­re und trans­pa­ren­te Geschäfts­be­zie­hun­gen und set­zen uns für eine ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Unter­neh­mens­füh­rung ein.

Die­se Unter­neh­mens­ethik-Richt­li­nie gilt für alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter und wird in allen Aspek­ten unse­rer Geschäfts­tä­tig­kei­ten umge­setzt. Wir sind bestrebt, unse­re Leis­tung kon­ti­nu­ier­lich zu ver­bes­sern und unse­re ethi­schen Stan­dards zu stär­ken, um unse­ren Bei­trag zu einer nach­hal­ti­gen und ver­ant­wor­tungs­vol­len Ent­wick­lung zu leisten.

2 Beschwerdemanagement

2.1 Wer ist für das Beschwerdemanagement zuständig?

Beschwer­de­ma­na­ger
E‑Mail: beschwerde@seppmed.de

2.2 Das Beschwerdemanagement ist auf folgende Art und Weise zu erreichen

Online: www.seppmed.de/beschwerde
E‑Mail: beschwerde@seppmed.de

2.3 Regeln des Beschwerdeverfahrens

Die schrift­li­chen Regeln des Beschwer­de­ver­fah­rens wer­den in allen Län­dern, in denen wir tätig sind, ver­öf­fent­licht. Die Regeln sind in fol­gen­den Spra­chen zu veröffentlichen:

  • Deutsch

Orga­ni­sa­ti­on des Beschwerdemanagements:

  • Mel­dung einer Beschwerde
  • Ein­gangs­be­stä­ti­gung einer Beschwerde
  • Durch­spra­che der Beschwer­de im Beschwer­de-Manage­ment-Kreis (BMK)
  • Teil­neh­mer:
    • Geschäfts­füh­rung
    • Beschwer­de­ma­na­ger
  • BMK tagt
    • Bei Vor­fall
    • Ein­mal im Jahr
  • Bericht am Ende des Jahres

2.4 Grundsätzliches

Beschwer­den kön­nen jeder­zeit anonym gemel­det werden.

Der Beschwer­de­füh­rer erhält bei der Mel­dung der Beschwer­de eine Emp­fangs­be­stä­ti­gung – wenn nicht anonym gemeldet.

Die Iden­ti­tät des Beschwer­de­füh­rers wird ver­trau­lich behan­delt, ist aber dem Beschwer­de­ma­na­ger bekannt.

Wir ver­pflich­ten uns zum Ver­zicht auf Ver­gel­tungs­maß­nah­men gegen Beschwerdeführer.

Der Beschwer­de­füh­rer oder sein Ver­tre­ter wird wäh­rend der Abhilfe/Behebung kon­sul­tiert – wenn nicht anonym gemeldet.

Bewer­tung der Wirk­sam­keit des Beschwer­de­ver­fah­rens min­des­tens ein­mal alle 12 Mona­te durchgeführt.

2.5 Folgende Arten von Beschwerden sind möglich

  • Men­schen­rechts­be­schwer­den
  • Umwelt­be­zo­ge­ne Beschwerden
  • Unethi­sche Geschäftspraktiken